Elektronische Versicherungsbestätigung

(eVB)

Wer sich ein neues Auto gekauft hat, musste bislang zuerst zu seinem Versicherungsvertreter gehen, um sich eine sogenannte "Doppelkarte" zu besorgen. Diese Deckungskarte war der Nachweis, dass das neue Fahrzeug auch Haftpflicht versichert ist. Erst danach konnte der Eigentümer den Wagen anmelden. Nun aber hat die Deckungskarte ausgedient. Sie als Kunde erhalten nicht mehr wie gewohnt die ausgefüllte Deckungskarte in Papierform. Stattdessen wird ihnen eine individuelle Zahlenkombination zugeteilt, die eVB-Nummer. Unter dieser eVB-Nummer werden die Daten, die bisher auf der Deckungskarte anzugeben waren, in einer zentralen Datenbank gespeichert. Bei der Zulassung werden diese Daten von der Zulassungsbehörde abgerufen und sind sofort verfügbar. Da noch nicht alle Zulassungsbehörden am elektronischen Verfahren teilnehmen, erhalten Sie für einen Übergangszeitraum zusätzlich eine Versicherungsbestätigung auf Papier, in der die eVB-Nummer eingedruckt ist.